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Kauffrau/-kaufmann im Groß- und Außenhandelsmanagement, Teil 2

Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften  

Prüfung Sommer 2025: 

Anlage 3: A_05 Anlage 9: Fehlende Angaben: Zur Abladung der Ware in den Filialen werden im Durchschnitt 15 Minuten benötigt. Lenk- und Ruhezeiten: Nach insgesamt 4,5 Stunden Lenk- und Abladezeit ist eine Pause von 45 Minuten einzulegen. Start der Tour ist um 7:00 Uhr. Die Durchschnittgeschwindigkeit des Transporters beträgt 60 km/h. Anlage 10: Abfahrtszeit 07:00 Uhr

Prüfung W2023/2024:

1.4.1 Frachtbrief soll auf das Jahr 2023 ausgestellt werden und das Bruttogewicht auf 1000

2.4.1 Voraussichtlicher Gewinn im 4. Quartal: Umsatzerlöse 3.330.000,00 EUR (1.850,00 EUR * 1.800 Stück) - Variable Kosten 2.032.200,00 EUR (1.129,00 EUR * 1.800 Stück) - Fixe Kosten 750.000,00 EUR = Gewinn 547.800,00 EUR

Prüfung W2022/2023: 

Aufgabe: 2.1.1 Die Palettenstellplätze betragen 12!

Prüfung Sommer 2022:

Aufgabe: 1.1.1 Summe jährliche Fixkosten für 45 Palettenstellplätze 2.977,80 EUR (297.780,00 EUR/4500 Palettenstellplätze = 66,17333333 EUR pro Stellplatz à 45* 66,17333333 = 2.977,80 EUR)

Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen 

Prüfung Sommer 2024:  

Aufgabe: 2.2 =&gt; Die von der Bank geforderte Fremdkapitalquote von < 67 % wird nicht erfüllt.

Prüfung Sommer 2023: 

Aufgabe 1.2 Vorüberlegungen In der Aufgabenstellung steht, dass die Bezahlung per Überweisung am 13.04.2023 erfolgt. Die Eingangsrechnung in Anlage 1 trägt das Rechnungsdatum 05.04.2023. Laut Zahlungsbedingung auf der Eingangsrechnung beträgt die gewährte Skontofrist 10 Tage. => Wir bezahlen die Rechnung unter Abzug der gewährten 3 % Skonto. Zu beachten ist, dass der Skontoabzug laut Zahlungsbedingung nur auf den Warenwert erfolgen darf. Die in Rechnung gestellten Kosten für Verpackung und Transport in Höhe von 150,00 EUR netto dürfen beim Skontoabzug nicht berücksichtigt werden. Berechnung des Skontoabzugs netto vom Warenwert Warenwert = Gesamtpreis Apfelsaft klar + Gesamtpreis Apfelsaft naturtrüb + Apfel-Birnensaft = 3.550,00 EUR + 4.260,00 EUR + 1.500,00 EUR = 9.310,00 EUR => Skontoabzug netto = 9.310,00 EUR • 3 % = 279,30 EUR Berechnung der VSt.-Korrektur Skonto netto • 19 % = 279,30 EUR • 19 % = 53,07 EUR Berechnung des Überweisungsbetrags Bruttorechnungsbetrag 11.257,40 EUR - Skonto netto + VSt.-Korrektur 332,37 EUR = Überweisungsbetrag 10.925,03 EUR

· Da die Eingangsrechnung vollständig bezahlt wird, sinken unsere „Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung“ (44) um 11.257,40 EUR.

 · Es darf Skonto abgezogen werden. Wir überweisen tatsächlich nur 10.925,03 EUR. => „Bank“ (280)

 · Der Skontoabzug senkt nachträglich unsere Aufwendungen für Waren. Der Skontoabzug netto wird auf einem Unterkonto des Kontos „Aufwendungen Waren“ verbucht. => „Lieferantenskonti“ (6003) 

 · Durch den Skontoabzug sinken unsere Aufwendungen für Waren. Somit sinkt auch unsere Vorsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt. Die VSt.-Korrektur wird auf dem Konto „Vorsteuer“ (260) gebucht. 

 Buchung der Überweisung unter Skontoabzug:  Konten - Nr. Konten  44 an 280 an 6003 an 260 

 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Soll  11.257,40, Haben  10.925,03

 an Bank  279,30   an Liefererskonti 53,07  an Vorsteuer  

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